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   SG Karlsruhe, 26.05.2020 - S 5 KR 356/20   

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https://dejure.org/2020,38201
SG Karlsruhe, 26.05.2020 - S 5 KR 356/20 (https://dejure.org/2020,38201)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2020 - S 5 KR 356/20 (https://dejure.org/2020,38201)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - S 5 KR 356/20 (https://dejure.org/2020,38201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 Abs 1 SGB 5, § 44 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5, § 46 S 4 SGB 5, § 47 Abs 1 S 1 SGB 5, § 47 Abs 4 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeld - hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger - Höhe des Krankengeldes - Maßgeblichkeit des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsbemessung zugrunde gelegten Arbeitseinkommens - Abweichung von der Vermutung des § 47 Abs 4 S 2 SGB 5 ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.05.2020 - S 5 KR 356/20
    Anders als der Finanzverwaltung steht der Krankenkasse kein Instrumentarium zur Verfügung, um den Gewinn eines Versicherten nach Maßgabe des Einkommensteuerrechts selbständig festzustellen - selbst dann nicht, wenn ihr der Umsatz oder die Bruttoeinnahmen des Versicherten bekannt sind; denn hierbei handelt es sich nicht um dessen Gewinn (BSG, Urteil vom 2.9.2009, B 12 KR 21/08 R, Rdnr. 15 - nach Juris).

    Im Gegenteil: Fast kein Steuerbescheid stimmt im Ergebnis mit dem Vorjahr überein (BSG, Urteil vom 2.9.2009, B 12 KR 21/08 R, Rdnr. 17 - nach Juris).

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.05.2020 - S 5 KR 356/20
    Um der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes gerecht zu werden, kann ausnahmsweise von der Vermutung abgewichen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der nach § 47 Abs. 4 S. 2 SGB V anzunehmende Betrag erkennbar nicht der realen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich niedriger war (BSG, Urteil vom 6.11.2008, B 1 KR 8/08 R, Rdnr. 14 - nach Juris).
  • BSG, 10.05.2010 - B 1 KR 144/09 B

    (Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.05.2020 - S 5 KR 356/20
    Maßgeblich ist insoweit das Arbeitseinkommen im letzten Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (BSG, a.a.O., Rdnr. 17 - nach Juris; Beschluss vom 10.5.2010, B 1 KR 144/09 B, Rdnr. 8 - nach Juris).
  • SG Frankfurt/Main, 03.07.2023 - S 14 KR 160/21
    Der Betrag des Gewinns kann daher verlässlich nur dem jeweils letzten Einkommenssteuerbescheid entnommen werden (BSG, Urteil vom 2. September 2009, B 12 KR 21/08 R, Rn. 15 - 17 juris, Sozialgericht - SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26. Mai 2020, S 5 KR 356/20, Rn. 27, juris).
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